Dies & das
Wissenswertes
Entstehung der Familiennamen
Woher Stammt der Nachname? Was bedeutet der Familienname. Was lässt sich von einem Namen ableiten? Wann entstanden der Rufname, Beiname, Nachname? Nachnahmen, bzw. Familiennamen wurden relativ spät eingeführt. Tausende Jahre lang fehlte zur Verwendung von Familiennamen die Notwendigkeit.
Anfangs war der Rufname. Z.B. "Aristoteles". Jedem war klar, wer gemeint war. Der Rufname "Zenon" hingegen war im Altertum jedoch beliebt, so dass ein Beiname erforderlich wurde. "Zenon von Elea", "Zenon von Kition", "Zenon von Sidon", "Zenon von Tarsos". Lieblingsnamen erforderten einen Beinamen. Der Geburtsort wurde zum Beinamen. Aber auch ein Beruf, Persönlichkeits-/ und Körpermerkmale wurden als Beinamen genutzt.
Irgendwann genügte das nicht mehr. Die Städte wuchsen, es gab immer mehr Müller, Schmiede und sonstige Handwerker. Dem entgegen stand eine begrenzte Menge an beliebten Rufnamen, Vornamen. "Hans der Müller aus Ulm" war nicht mehr eindeutig genug. Wenn er wegen eines Vergehens gesucht wurde, hatten die Ordnungshüter es nicht einfach. Nur wie dieses Problem der mehrdeutigen Namen lösen? Vor allem - die Beinamen waren nicht erblich. Der Sohn von "Hans der Müller" hätte sich auch Peter von Ulm" nennen können.
Eine Lösung kam aus einer ganz anderen gesellschaftlichen Schicht. Dem Adel. Im Hochmittelalter (ab. 10. Jahrhundert) wuchs die Bevölkerung rasch an und es begann eine "moderne" Zeit. Es war auch die Zeit des Lehnswesens. Lehensherren verliehen auf Lebenszeit Grundstücke an Lehensnehmer. Es wurde es immer erforderlicher, Erbansprüche an Besitztümern durch zu setzen. Spätestens im Jahre 1037 waren Lehen dank Konrad II vererbbar. Es musste ein Namenssystem her, das vererbt wird, lebenslang besteht und amtlich verbindlich ist. Der Nachname, Familienname. Diese Vererbung von Familiennamen begann im 10. Jahrhundert in Italien, breitete sich allmählich in Europa aus und ist dem Lehnwesen zu verdanken. Jeder Adlige brauchte eine klare Identifizierung. Erst viel später folgten Patrizier und Bürger diesem Trend.
Das neue Namenssystem wurde bereits im deutschen Reich des 15. Jahrhunderts überwiegend praktiziert, ein verordnetes Namensrecht gab es jedoch erst im 18. Jahrhundert. Erst das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 sorgte jedoch im deutschen Reich für ein einheitliches Namenssystem. Hierzu würden die Standesämter ins Leben gerufen. Davor wurden Geburts-, Sterbe- und Eheschließungsdaten in den Kirchenbüchern festgehalten, wobei es keinen Zwang zur Führung eines einheitlichen Familiennamens gab. So kann es vorkommen, dass bei Auswanderungen aus einem "Mäcker" ein Maecker" oder Mecker" wurde.